Solaranlagenpflicht ab dem 01.01.2026
Solaranlagen-Pflicht ab dem 01.01.2026
Pflicht bei:
Neubau = 30 % der Bruttodachfläche
Bestandsimmobilie = Sanierung des Daches ab dem 01.01.2026, 30 % der Nettodachfläche
Oder:
3 Kilowatt-Peak bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten,
4 Kilowatt-Peak bei Wohngebäuden mit mindestens drei und maximal fünf Wohneinheiten oder
8 Kilowatt-Peak bei Wohngebäuden mit mindestens sechs und maximal zehn Wohneinheiten sowie bei Nichtwohngebäuden.
Quellangabe:
Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Absatz 1a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen – SAN-VO NRW)
Stand vom 16.01.2026
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Kein Anspruch auf Vollständigkeit

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