Klein Bedachungen

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Solaranlagenpflicht ab dem 01.01.2026

Solaranlagen-Pflicht ab dem 01.01.2026

Pflicht bei:

Neubau = 30 % der Bruttodachfläche

Bestandsimmobilie = Sanierung des Daches ab dem 01.01.2026, 30 % der Nettodachfläche

Oder:

3 Kilowatt-Peak bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten,

4 Kilowatt-Peak bei Wohngebäuden mit mindestens drei und maximal fünf Wohneinheiten oder

8 Kilowatt-Peak bei Wohngebäuden mit mindestens sechs und maximal zehn Wohneinheiten sowie bei Nichtwohngebäuden.

Quellangabe:

Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Absatz 1a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen – SAN-VO NRW)
Stand vom 16.01.2026

Wir beraten Sie gerne, alles aus einer Hand!

Kein Anspruch auf Vollständigkeit

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